Erste-Hilfe Kurse wieder gültig!

27.11.2017 | FAHRSCHUL-NEWSErste-Hilfe Kurse wieder gültig!

Am 05.10.2017 informierten wir euch über die Rechtsänderungen im Rahmen der „Schulungen in Erster Hilfe“.

Der Erlass des Nds. Ministeriums, aus dem wir die übermittelten Informationen entnommen haben, ist am 17.11.2017 mit sofortiger Wirkung geändert worden.

Demnach ist bei Anträgen auf Erweiterung der Fahrerlaubnis kein Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe (9UE) zusätzlich erforderlich.

Dies gilt auch, wenn z.B. von der alten Klasse 3 auf die Klasse C erweitert wird. Der bei Ersterteilung vorgelegte Nachweis über einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen reicht aus. Dieser muss nicht noch einmal vorgelegt werden.

Bei Anträgen auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist weiterhin ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (9UE) oder alternativ auch über einen Erste-Hilfe-Kurs (16 UE) vorzulegen.

Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass sich der Erlass in dieser Angelegenheit noch einmal ändert. Sollte dies erfolgen, werden wir euch selbstverständlich informieren.

 

Weitere Informationen www.meyerfahrschule.de

 

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